Baufeldfreimachung & Baumfällarbeiten

Baufeldfreimachung & Baumfällarbeiten

Der erste Anblick eines ungepflegten Areals kann ernüchternd sein und es schwierig machen, sich das spätere Bauwerk oder einen attraktiven Garten dort vorzustellen.

Wir beraten Sie gern

  • zu Baumfällarbeiten
  • zur Entfernung von Wildwuchs, Hecken und Sträuchern
  • zum Hecken- und Buschwerk roden
  • zur Entsorgung von Stamm- & Astholz, Hecken, Sträucher, Wildwuchs, Wurzelstöcke
  • zur Baufeldfreimachung

Die Baumpflege umfasst verschiedene Arbeiten, die das Wachstum des Baumes und darüber hinaus auch eine schöne Kronenbildung fördern. Ferner benötigen Bäume auch einen Schnitt, wenn sie zu sehr in Höhe und Breite wachsen und eventuell die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Gezielte Schnitte von Obstgehölzen sind dazu geeignet, dem Baum zu einer schönen Krone zu verhelfen und den Ernteertrag der köstlichen Früchte zu erhöhen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Beräumung eines Grundstücks

...bis zu 1.000 m²? Wenn stark mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grundstücke oder Geländeabschnitte befreit werden sollen, kommen bei STILGRÜN Kreatives Design unter Freiem Himmel neben den normalen Arbeitsgeräten auch auf Wunsch professionelle Mietarbeitsgeräte zum Einsatz (Bagger, Radlader etc.). Oder neben den klassischen Pflegearbeiten führen wir auch Baumsanierungen und Baumfällarbeiten für Sie durch.

Harmonisches Zusammenleben von Baum und Mensch durch

  • Kronenpflege
  • Kronensicherung
  • Kronenrückschnitt
  • Verbesserung des Baumumfeldes
  • Das Fällen von Bäumen
Kronenpflege

Kronenpflege

Neben den klassischen Pflegearbeiten führen wir auch Baumsanierungen und Baumfällarbeiten für Sie durch.

Email schreiben → Terminbuchung →

Baumfällung: Genehmigung, Zeitpunkt, Vorgehen

Die Notwendigkeit einer Fällung wird von uns individuell geprüft und muss eventuell von zuständigen Behörden genehmigt werden. Hier ist jedoch die herrschende Baumschutzverordnung des jeweiligen Landes maßgeblich. Wir unterstützen Sie gern beim Genehmigungsverfahren!

Fällungen werden grundsätzlich in der Zeit zwischen 01.Oktober und 28.Februar, in der Vegetationspause, durchgeführt. Hier ist das Bundesnaturschutzgesetz maßgebend. Die Brut- und Nistschutzzeit der Vögel sowie Artenschutzrechtliche Belange sind stets zu beachten.

Wenn Gefahr im Verzug ist, kann eine Sondergenehmigung erteilt und somit eine unverzügliche Fällung durchgeführt werden.

Die "Baumfällpakete" von STILGRÜN Kreatives Design unter Freiem Himmel erlaubt es Ihnen, aus verschiedenen Varianten Ihr individuelles Paket zu wählen.

Kennen Sie schon unsere Baumfällungs-Pakete?

Nein? Hier finden Sie mehr Informationen zu unseren Baumfällungs-Paketen → .


Landschaftsgärtner oder andere Handwerker – wir suchen euch!

Werde Teil unseres Netzwerks! Wir suchen Partner und Mitarbeiter. Wir setzen auf langfristige Partnerschaften und konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Denn ein Bauvorhaben anzugehen, heißt eine Symbiose einzugehen – zwischen Auftraggeber, Planer und ausführender Firma. Nur als Team sind wir stark.


Haben Sie schon konkrete Vorstellungen von Ihrem neuen Garten oder zunächst nur eine vage Idee? Gerne entwickeln wir diese gemeinsam weiter. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wunschträume und freuen uns auf Ihre Nachricht und werden sie schnellstmöglich beantworten.
Oder Sie können einen Terminanfrage für ein Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort stellen.